Nutzungsordnung des Klettergartens
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Es besteht Helmpflicht (beim Klettern und Sichern).
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Jeder Kletterer ist selbstverantwortlich für seine eigene Sicherheit und sein Kletterkönnen. Jede Gefährdung von sich und anderen ist zu vermeiden.
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Auf die Verwendung von Chalk sollte soweit möglich verzichtet werden. Spuren von Chalk sind nach dem Klettern zu beseitigen.
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Das Spielen im Gestein oder auf den Hängen ist aus Sicherheitsgründen untersagt (Gefahr durch Steinschlag oder Abrutschen).
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Es ist verboten aus der Route über den Umlenkern auszusteigen.
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Es ist eine gängige Sicherungsmethode zu verwenden. Diese muss vom Sicherer beherrscht werden.
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Die Ketten an den Umlenkern sind NICHT für Seile und Karabiner zugelassen.
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Keine zwei Seile durch eine Umlenkung laufen lassen.
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Keine Routen verändern oder hinzufügen ohne Rücksprache mit dem Verein.
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Minderjährige dürfen nur unter Aufsicht eines kundigen Volljährigen klettern.
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Nehmt Rücksicht auf die Natur, hinterlasst keinen Müll (vor allem keine Zigarettenkippen) und achtet auf Pflanzen und Tiere.
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Partner*innen-check!