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Nutzungsordnung des Klettergartens

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  • Es besteht Helmpflicht (beim Klettern und Sichern).

  • Jeder Kletterer ist selbstverantwortlich für seine eigene Sicherheit und sein Kletterkönnen. Jede Gefährdung von sich und anderen ist zu vermeiden.

  • Auf die Verwendung von Chalk sollte soweit möglich verzichtet werden. Spuren von Chalk sind nach dem Klettern zu beseitigen.

  • Das Spielen im Gestein oder auf den Hängen ist aus Sicherheitsgründen untersagt (Gefahr durch Steinschlag oder Abrutschen).

  • Es ist verboten aus der Route über den Umlenkern auszusteigen.

  • Es ist eine gängige Sicherungsmethode zu verwenden. Diese muss vom Sicherer beherrscht werden.

  • Die Ketten an den Umlenkern sind NICHT für Seile und Karabiner zugelassen.

  • Keine zwei Seile durch eine Umlenkung laufen lassen.

  • Keine Routen verändern oder hinzufügen ohne Rücksprache mit dem Verein.

  • Minderjährige dürfen nur unter Aufsicht eines kundigen Volljährigen klettern.

  • Nehmt Rücksicht auf die Natur, hinterlasst keinen Müll (vor allem keine Zigarettenkippen) und achtet auf Pflanzen und Tiere.

  • Partner*innen-check!

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