Überlasser
Pfälzerwald-Verein Ortsgruppe Seebach e.V.
Nutzungsgegenstand
Vereinsheim „Haus Limburgblick“, Luitpoldweg 3, 67098 Bad Dürkheim
Nutzungsberechtigung
Die Überlassung erfolgt nur an Vereinsmitglieder für private Feiern (jedoch keine Polterabende)
maximal 50 Personen in der Vereinshütte
maximal 100 Personen auf dem Außenbereich
Die Hütte, der überdachte Hüttenteil, die Außenanlage mit Grill und Toiletten kann überlassen werden.
Die Benutzung der/des Kletter-wand/steigs ist ohne fachliche Aufsicht oder Zustimmung durch den Kletterwart ausdrücklich verboten.
Nutzungsgebühr und Sicherheitsleistung
Zahlung
Für die Nutzung der Hütte und der, sie unmittelbar umgebenden Fläche, ist die Gebühr, bis 5 Werktage vor dem Nutzungstermin auf das nachstehende Konto oder bar bei Schlüsselübergabe zu entrichten.
Bankverbindung:
Sparkasse Rhein-Haardt Philipp-Fauth-Straße 9, 67098 Bad Dürkheim
IBAN: DE67 5465 1240 0000 0030 87
Verwendungszweck: Überlassungsgebühr Hütte
Meldung von Schäden
Die Bestuhlung, Tische, Geschirr, Besteck und Gläser sind für maximal 50 Personen im Vereinsheim vorhanden und im Preis enthalten. Beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sind meldepflichtig (pwvseebach.huette@gmail.com) und durch den Nutzenden zu ersetzen bzw. werden mit der hinterlegten Kaution verrechnet.
Bestuhlung und Tische
Die Benutzung der Tische, Stühle und Sitzkissen ist nur innerhalb der Räumlichkeiten des Vereinsheimes gestattet. Für den Außenbereich werden auf Wunsch Bierzeltgarnituren zur Verfügung gestellt.
Reinigung
Der/die Nutzende hat die Verpflichtung zur Reinigung (feucht durchwischen) aller benutzter Räume einschließlich der Toiletten. Ebenfalls ist das benutzte Geschirr, Gläser, Besteck gesäubert und ordnungsgemäß in die Schränke einzuräumen. Entstandener Müll ist durch den Nutzenden zu entsorgen.
Entsorgung von Müll im Freigelände
Das Freigelände ist zu säubern (grober Unrat, Scherben oder sonstiger Müll müssen entfernt werden).
Zugang zu Räumlichkeiten
Während der Veranstaltung ist die Eingangstür zum Lager geschlossen zu halten, um ein Betreten unbefugter Personen zu verhindern.
Einweisung
Bei Schlüsselübergabe erhält der Nutzende eine Einweisung in alle zu beachtenden Belange.
Lautstärke
Belästigungen, insbesondere ruhestörender Lärm, sind zu vermeiden. Ab 22:00 Uhr ist die Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
Jugendschutzgesetz
Der Nutzende ist für die Einhaltung der jeweils geltenden Verordnungen nach dem Jugendschutzgesetz verantwortlich.
Parken und Rangieren
Das Befahren und Parken auf dem Gelände, welches den Nutzungsgegenstand umgibt, erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein und der Eigentümer (Stadt Bad Dürkheim) übernehmen keine Haftung für etwaige Schäden durch z.B. herunterfallende Äste, Ziegeln oder Steine.
Hinweis: Der vollständige Überlassungsvertrag ist aufrufbar unter:
https://www.pwv-seebach.de/ueberlassungsvertrag